Grillstellen

Medienmitteilung Kanton Luzern vom 25.06.2026
Im ganzen Kantonsgebiet sind im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 50 m zum Waldrand) das Entfachen von Feuern im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten.

Chommlibach
Der Grillplatz Chommlibach liegt idyllisch an der Sure, Einmündung Chommlibach. Es stehen eine  Grillstelle und zwei Tischbankgarnituren zur Verfügung. Bitte beachte Sie die Hinweise zur Benützung der Chommlibachgrillstelle. Die Grillstelle kann nicht reserviert werden.

Haselhütte
Die Haselhütte in der Haselwart und die beiden ungedeckten Tische sind kostenpflichtig reservierbar. Die Reservation ist frühestens drei Monate im Voraus möglich. Es können keine provisorischen Reservationen gemacht werden.

Es stehen zwei Grillstellen zur Verfügung (zurzeit aufgrund Waldbrandgefahr nicht zu benützen). Die Benützung muss unter den anwesenden Gruppen geregelt werden.

Wir stellen kostenloses Holz zur Verfügung, das bei dem Aufenthalt in der Haselhütte benützt werden kann. Das Holz ist nicht in den Mietkosten enthalten - Es het, solangs het. Der Code für das Holzlager, welcher zum Zeitpunkt Ihrer Reservation Gültigkeit hat, wird Ihnen mit der Reservationsbestätigung zugestellt.

Die Verordnung zur Benützung der Haselhütte ist Bestandteil der Reservation und ist einzuhalten. 

Hinweis: Bei einer kantonalen Anordnung eines Feuerverbots aufgrund von Waldbrandgefahr erfolgt keine Rückerstattung der Mietgebühren.

Kontakt

Korporation Sursee
Geschäftsstelle
Rathausplatz 9
6210 Sursee

Telefon 041 921 77 60
Mail