Organisation

Die Korporation Sursee ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Gemeindestatus und untersteht somit der kantonalen Aufsicht. Im Gegensatz zu anderen Gemeindewesen wie Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden, dürfen Korporationen bei ihren Bürger:innen keine Steuern erheben. Im Gegenteil: Korporationen sind gegenüber der öffentlichen Hand steuerpflichtig. Die Korporation Sursee führt ihren Finanzhaushalt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen analog eines KMU-Betriebes, um ihre Aufgaben nachhaltig und aus eigener Kraft gewährleisten zu können.

Das kantonale Gesetz über die Korporationen legt fest, dass die Vermögenssubstanz zu erhalten ist und nicht an die Bürgerschaft verteilt werden darf. Den Korporationsbürger:innen steht lediglich ein Nutzungsrecht zu, das in Form eines Bürgernutzens entrichtet werden kann. Aus dem Ertragsüberschuss des Vermögens sind vor der Ausschüttung eines Bürgernutzens angemessene Beiträge für öffentliche, gemeinnützige und kulturelle Zwecke zu leisten.

Die Befugnisse der verschiedenen Organe sind im Reglement der Korporation Sursee festgehalten. So obliegt die Wahl der verschiedenen Gremien, die Beschlussfassung über Reglemente und Einbürgerungen sowie über verschiedene Finanz- und Landgeschäfte, den Stimmberechtigten. Entsprechende Geschäfte werden vorwiegend an den Korporationsversammlungen behandelt.

Kontakt

Korporation Sursee
Geschäftsstelle
Rathausplatz 9
6210 Sursee

Telefon 041 921 77 60
Mail