Die fünf Mitglieder werden durch die Stimmberechtigten für jeweils eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Jedes Mitglied ist für die operative Führung eines Ressorts verantwortlich. Im Sinne einer Kollegialbehörde werden auch ressortübergreifende Themen gemeinsam beraten und die Korporationsverwaltung strategisch geführt. Die Ratsmitglieder nehmen die Ratsarbeit im Nebenamt wahr.