Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat ein Einwasserungsverbot verhängt:
In verschiedenen Schweizer Seen breitet sich die Quaggamuschel stark aus, verdrängt einhimische Arten und verursacht Schäden an der Infrastruktur. Sempacher-, Baldegger- und Rotsee sind noch frei von der invasiven Muschel. Sie breitet sich hauptsächlich über Schiffe und Boote aus, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Zum Schutz dieser drei Seen verfügte der Regierungsrat Mitte Dezember 2024 ein sofortiges Einwasserungsverbot.
Die Quaggamuschel wurde erst vor wenigen Jahren in der Schweiz entdeckt und wird leider immer weiter verschleppt. Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Sie vermehrt sich schnell und hat grosse negative Auswirkungen auf das Ökosystem eines Gewässers, verursacht hohe Schäden an Infrastrukturen und sorgt für Einbussen in der Fischerei. Nach heutigem Wissen gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern eingewassert werden, als wichtigste Verbreiter der Quaggamuschel.
Allgemeinverfügung des Kantons Luzern zum Einwasserungsverbot
Erläuterungen zum Einwasserungsverbot
Weisung Schiffsreinigungspflicht