Unbenannt

Geschichte

Die Korporation entstand 1831 durch die Neuregelung der Gemeinden aufgrund der neuen Verfassung des Kantons Luzern. Basierend auf dieser neuen Gesetzgebung wurden die Aufgaben, die bis anhin durch das Ancien Régime gesteuert wurden, neu auf die Einwohner-, Ortsbürger- und Korporationsgemeinden verteilt. Die Korporationsgemeinde besass in den ersten Jahren ihres Bestehens, als Nachfolgerin der Bürgerschaft der alten Stadt, nicht nur das Allmendland und die Wälder, sondern auch sämtliche öffentlichen Gebäude der Stadt, wie das Rat- und Markthaus, Tore und Türme, das Schützenhaus sowie die Waschhäuser und die Gebäulichkeiten des Kapuzinerklosters. Nach Streitigkeiten zwischen der Einwohner- und der alten Bürgerschaft fand schliesslich im Jahre 1839 zwischen Einwohner- und Korporationsgemeinde eine Güterausscheidung statt. Durch diese wurde alles Land der öffentlichen Hand, mit Ausnahme des Armengutes, als unveränderliches Gut der Korporationsgemeinde übertragen. Dies umfasste konkret die Allmend im Norden der Stadt, die Wälder rund um das Gebiet der alten Stadt, die Ziegelhütte am See mit der Scheune und den Schiffshütten und die Ziegelhütte bei der Kalkgrube am Herrenrain.


Seitdem ist die Korporation die wichtigste Land- und Forstbesitzerin der Region. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Stück um Stück dieses ehemaligen Allmend- und Landwirtschaftslandes für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe verkauft oder zur Nutzung im Baurecht sowie im landwirtschaftlichen Pachtverhältnis zur Verfügung gestellt. Da die Korporation verpflichtet ist, ihren Grundbesitz zu wahren, kaufte sie sich für das veräusserte Land in der Umgebung von Sursee neues Landwirtschaftsland und Waldparzellen. Mit dem Erwerb verschiedener Grundstücke im Siedlungsgebiet von Sursee wurden Wohnhäuser, wie die Wohnsiedlung im Mühlehof und am Fähndrichweg und das Wohnhaus im St. Martinsgrund mit Alterswohnungen realisiert.

Auch die Wahlrechte des Leutpriesters oder der Gemeindeleiterin/des Gemeindeleiters und des Sigristen wurden der Korporation zugewiesen. Das Kollaturrecht der Pfarr- und Sigristenwahl in der Stadt Sursee übt die Korporation Sursee noch heute aus.