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Organisation

Die Korporation Sursee ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Gemeindestatus und untersteht somit der kantonalen Aufsicht. Im Gegensatz zu anderen Gemeindewesen, wie Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden, dürfen Korporationen bei ihren Bürgern keine Steuern erheben. Im Gegenteil: Korporationen sind gegenüber der öffentlichen Hand steuerpflichtig. Die Korporation Sursee führt ihren Finanzhaushalt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen analog eines KMU-Betriebes, um ihre Aufgaben nachhaltig und aus eigener Kraft gewährleisten zu können.

Das kantonale Gesetz über die Korporationen legt fest, dass die Vermögenssubstanz zu erhalten ist und nicht an die Bürgerschaft verteilt werden darf. Den Korporationsbürgern steht lediglich ein Nutzungsrecht zu, das in Form eines Bürgernutzens entrichtet werden kann. Aus dem Ertragsüberschuss des Vermögens sind vor der Ausschüttung eines Bürgernutzens angemessene Beiträge für öffentliche, gemeinnützige und kulturelle Zwecke zu leisten.

Die Befugnisse der verschiedenen Organe sind im Reglement der Korporation Sursee festgehalten. So obliegt die Wahl der verschiedenen Gremien, die Beschlussfassung über Reglemente und Einbürgerungen sowie über verschiedene Finanz- und Landgeschäfte, den Stimmberechtigten. Entsprechende Geschäfte werden vorwiegend an den Korporationsversammlungen behandelt.

Der Korporationsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Korporation. Er nimmt die operative wie strategische Führung wahr.

Korporationsrat

Der Korporationsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Korporation.

Die fünf Mitglieder werden durch die Stimmberechtigten für jeweils eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Jedes Mitglied ist für die operative Führung eines Ressorts verantwortlich. Im Sinne einer Kollegialbehörde werden auch ressortübergreifende Themen gemeinsam beraten und die Korporationsverwaltung strategisch geführt. Die Ratsmitglieder nehmen die Ratsarbeit im Nebenamt wahr.Der Korporationsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Korporation.

Zu dem Korporationsrat

Korporationsbürger*innen

Die Korporation Sursee zählt heute etwa 240 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger.

Stimmberechtigt sind Korporationsbürger*innen, die ihren politischen Wohnsitz in Sursee geregelt haben. Das Bürgerrecht geht durch einen Wegzug nicht verloren.

Das Bürgerrecht kann durch Abstammung oder Einbürgerung erworben werden. In Sursee nannte man die Korporationsbürger als Berechtigte am alten Gemeingut «Streckebörger» oder «Chnebubörger». Diese heute kaum mehr bekannten Bezeichnungen deuten auf die an die Bürger verteilten Stücke oder Strecken am gemeinsam genutzten Land oder auf das alljährlich aus den Wäldern abgegebene Brenn- oder Bauholz hin. Heute hat der Bürgernutzen einen symbolischen Charakter und wird zum Beispiel in Form des traditionellen Weihnachtsbaumes, des Badeabonnements und der Auszahlung von jährlich 100 Franken entrichtet.

Rechnungskommission

Sie besteht aus drei von den Stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.

Carla Alves

Präsidentin Rechnungskommission

Carla Alves

E-Mail

Mitglieder

Peter Marbach
Christian Wyss

Urnenbüro

Das Urnenbüro besteht aus drei Mitgliedern, wobei die Korporationsschreiberin dem Urnenbüro von Amtes wegen angehört.

Mitglieder

Silvia Fischer-Schnyder
Hans Imbach
Carla Bossert Bättig